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Das Krankentagegeld zählt aus unserer Sicht zu einer der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du angestellter Arbeitnehmer bist oder Selbständiger. Vor Abschluss musst du ein paar wichtige Dinge und Unterschiede beachten, damit die Absicherung im Leistungsfall zu dir individuell passt.
Leider ist keiner davor bewahrt mal eine Krankheit oder einen Unfall zu erleiden und für einen längeren Zeitraum beruflich auszufallen.
Um in diesem Fall keine finanziellen Einbußen zu haben, ist es in den meisten Fällen sehr wichtig eine Krankentagegeldabsicherung zu besitzen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung reicht in solchen Fällen meist nicht aus.
Warum gibt es die Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung soll dich vor einer Einkommenslücke schützen, solltest du länger als 6 Wochen krank sein und deinen Job nicht ausüben können.
Als Angestellter ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet dir im Krankheitsfall für eine Dauer von 6 Wochen 100% deines Gehaltes zu bezahlen. Solltest du aber über diese Frist von 6 Wochen hinaus ausfallen, wird die Zahlung von deiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Diese Zahlung wird als Krankengeld bezeichnet.
Genau hier liegt oft das Problem, denn dein Krankengeldanspruch ist deutlich geringer als dein sonstiger Lohn. In vielen Haushalten können durch diese Einkommenslücke erheblich Defizite entstehen.
Damit du für dich prüfen kannst, wie so ein Krankengeldanspruch ermittelt wird und ob für dich eine Absicherung wirklich Sinn macht, haben wir dir hier die wesentlichen Informationen zusammen gefasst.
Brauche ich eine Krankentagegeldversicherung?
Um das zu beantworten, solltest du unbedingt eine Übersicht über deine fixen Ausgaben haben. Prüfe dann zunächst deinen Krankengeldanspruch. Wie dieser berechnet wird erklären wir dir in diesem Beitrag. Sollte zwischen deinem Krankengeldanspruch und deinen fixen Ausgaben eine Differenz entstehen, empfehlen wir dir dringend eine Krankentagegeldversicherung zu besitzen.
Auch als Selbständiger kannst du diese Frage ganz einfach für dich beantworten. Zunächst solltest du unbedingt deine Krankenversicherung prüfen. Die notwendige Absicherungshöhe hängt auch hier ganz klar von deinen monatlichen Fixkosten ab. Mehr dazu findest du weiter unten im Beitrag.
Ab wann muss ein Krankentagegeld greifen?
Ein Selbständiger hat in der Regel bereits ab dem 1. Tag seiner Krankheit finanzielle Einkommenseinbußen.
Als Arbeitnehmer bekommst du eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von 6 Wochen. Man schließt daher typischerweise ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag ab. Es kann auch vorkommen, dass dein Arbeitgeber freiwillig über den gesetzlichen Rahmen hinaus dein Krankengeld aufstockt. Prüfe dies in deinem Arbeitsvertrag.
Allgemeines Beispiel
Bis zur 6. Woche deiner Krankschreibung bekommst du 100% deines Gehalts bezahlt. Ab dem 43. Tag greift dann das Krankengeld. Dieses entspricht dann 90% deines letzten Nettoeinkommens oder 70% deines Bruttoeinkommens. Hier ist der geringere Betrag ausschlaggebend.
Beispiel:
Bruno, Steuerklasse I, ledig, kinderlos (2500€ Brutto/1706€ Netto)
6 Wochen würde Bruno weiter seine 1706€ erhalten.
Ab dem 43. Tag hätte Bruno einen Krankengeldanspruch von 1273€.
Somit hat Bruno eine Einkommenslücke von 433€ im Monat.
Diese Einkommenslücke hätte Bruno durch eine gezielte Krankentagegeldversicherung ausgleichen können.
Krankengeldanspruch ermitteln
Um deine Einkommenslücke zu ermitteln brauchen wir zunächst deinen Krankengeldanspruch.
Beachte, dass Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen an deiner Firma mit berücksichtigt werden. Als Eselsbrücke kann man sagen, dass hier alles steuerpflichtigen Einnahmen gewertet werden. Die Zahlungen werden 12 Monate rückwirkend betrachtet, auch wenn du deinen Arbeitgeber gewechselt hast.
Das Krankengeld berechnet sich aus 90% vom Nettoeinkommen oder 70% vom Bruttoeinkommen. Der geringere Betrag dient als Rechengrundlage.
Rechenbeispiel 1 (“der Durchschnittsverdiener”)
Bruno, Steuerklasse I, ledig, kinderlos, keine Kirchensteuer
(2500€ Brutto/ 1706€ Netto)
70% vom Brutto (2500€ x 0,70) = 1750€
90% vom Netto (1706€ x 0,90) = 1535€
Der geringere Betrag von 1535€ würden jetzt die Rechengrundlage sein.
Rechenbeispiel 2 (“der Geringverdiener”)
Ella, Steuerklasse I, ledig, kinderlos, keine Kirchensteuer
(1200€ Brutto / 955€ Netto)
70% vom Brutto (1200€ x 0,70) = 840€
90% vom Netto (955€ x 0,90) = 859€
Der geringere Betrag von 840€ würden jetzt die Rechengrundlage sein.
Versorgungslücke im Fallbeispiel Bruno:
Krankengeldanspruch von 1535€ ist der Bruttoanspruch.
ACHTUNG: hier müsse noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
1535€ Krankengeld brutto – 262€ Sozialabgaben = 1273€ Krankengeld Netto.
Ursprüngliches Nettoeinkommen – Krankengeldanspruch Netto = Versorgungslücke
1706€ – 1273€ = 433€ monatliche Einkommenslücke
Krankentagegeldanspruch:
433€ Einkommenslücke : 30 Tage = 15€ pro Tag Anspruch
(Das Krankentagegeld kann nur in 5€ Stufen abgesichert werden)
Was muss ich vor Abschluss beachten?
Wie lange gilt deine Lohnfortzahlung?
Wie lange zahlt dir dein Arbeitgeber 100% Lohn aus? In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist geregelt, wie lange du Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hast. Im Regelfall sind es 6 Wochen, jedoch kann das mal abweichen. Typischerweise gibt es hier Unterschiede im öffentlichen Dienst oder in gehobeneren leitenden Positionen. Damit du deine Versicherung anpassen kannst und nicht unnötig zu viel Beitrag bezahlst, solltest du das prüfen.
Wie soll die Absicherungshöhe sein?
Du darfst dich an dieser Versicherung nicht bereichern, daher gilt das Gleichstellungsprinzip. Du solltest also nur dein reales Einkommen absichern. Stelle sicher, dass du dieses in den typischen 5er Schritten (5€, 10€, 15€ usw.) möglichst annähernd erreichst.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Beachte dabei deine Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn man feststellen sollte, dass keine Annahme aufgrund von Vorerkrankungen mehr möglich ist, gibt es eine Option ohne Gesundheitsprüfung. Diese wird von einigen Gesellschaften angeboten. Hier wird dann in den meisten Fällen eine Moratoriumsklausel vereinbart. Diese Klausel schließt Leistungen für bestimmte Erkrankungen, die in einer gewissen Frist vor Antragsabschluss bestanden haben, als Leistung aus.
Brauche ich überhaupt eine Krankentagegeldversicherung?
Dafür solltest du für dich klären, ob du im Fall deiner individuellen Einkommenslücke deine Ausgaben weiterhin ohne Probleme bezahlen könntest. Was würde passieren, wenn dir im Monat bsp. 433€ fehlen würden. Könntest du deine Hausfinanzierung, deine Kredite, deine Absicherungen, deine Miete und alles weiterhin bezahlen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist ein Krankentagegeld existentiell wichtig. Denn leider können wir uns alle nicht komplett vor Krankheiten schützen und nicht in die Zukunft gucken.
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?
Das ist abhängig von deinem Alter bei Abschluss und deiner Absicherungshöhe. Wenn von unserem Fallbeispiel ausgehen, würde so eine Absicherung für eine Krankentagegeldabsicherung ab dem 43. Tag (in Höhe von 15€) wird ca. 3€ bis 7€ pro Monat kosten.
Was muss ich als Selbständiger beachten?
Als Selbständiger ist zu beachten, wie man krankenversichert ist.
Privat Krankenversichert: Oft ist das Krankentagegeld bereit mit in deiner privaten Krankenversicherung vereinbart. Prüfe hier immer regelmäßig deine Ansprüche und ob diese zu deinem Lebensstil noch passen.
Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkassen: Hier sollte unbedingt ein Krankengeld mit vereinbart werden. Das musst du explizit bei deiner Krankenkasse zubuchen. Zusätzlich kann er dann ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung vereinbaren, um die finanziellen Einbußen im Krankheitsfall einzudämmen.
Voraussetzung Krankengeldanspruch
Damit du überhaupt einen Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse hast, musst du ununterbrochen eine Krankschreibung nachweisen. Zusätzlich ist wichtig, dass du maximal 72 Wochen Krankengeldanspruch beziehen kannst. Also ab dem 43. Tag und dann 72 Wochen.
Reicht meine Berufsunfähigkeitsverischerung nicht aus?
Das kann man ganz eindeutig mit Nein beantworten, denn dein Anspruch auf eine Leistung bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung kann erst bei einer ununterbrochenen Krankschreibung ab 6 Monaten geprüft werden. Du würdest dann deine Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend bezahlt bekommen, musst aber beachten, dass du bis zu diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Leistung hast und deine monatlichen Ausgaben weiterhin decken musst.
Des Weiteren muss nicht jede längere Erkrankung, die über 6 Wochen hinaus geht gleich zu einer Berufsunfähigkeit führen. Gerade Knochenbrüche oder schwerere Knieverletzungen können eine lange Krankschreibung zur Folge haben.
Unterschied zum Krankenhaustagegeld
Verwechsle dabei nicht das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Dieses leistet nur im Fall eines Krankenhausaufenthaltes und hat mit einer Krankentagegeldabsicherung wenig gemeinsam. Auch in deiner Unfallversicherung ist oft ein Krankenhaustagegeld vereinbart. Diese leistet dann nur im Fall eines Unfalls.
Zusammenfassend
Zusammenfassend ist das Krankentagegeld eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert dir deinen Lebensstandard auch im Krankheitsfall, der mal länger als 6 Wochen dauert.
Sollte für dich das Thema noch weitere ungeklärte Fragen aufwerfen oder möchtest du mit uns deine individuelle Situation besprechen, dann nutz gerne dazu unsere kostenlose Onlineberatung.
Liebe Grüße
Eure Chrissy



