André Preuß
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Private Haftpflichtversicherung

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Schnell ist ein Missgeschick im Alltag passiert. Eine kurze Unachtsamkeit als Fußgänger im Straßenverkehr oder eine hektische Handlung kann teure
Folgen haben.

Warum benötige ich eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung bietet dir Schutz vor Ansprüchen Dritter, denen du einen Schaden zugefügt hast. Diesen Schutz benötigst du, da im Bürgerlichen Gesetzbuch (§823 „Schadensersatzpflicht“) geregelt wird, dass du zu Schadensersatz verpflichtet bist, wenn du einer anderen Person einen Schaden an Leben, Freiheit, Gesundheit, Eigentum oder sonstigem Recht zufügst.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass du lebenslang und in unbegrenzter Höhe haftest – mit deinem jetzigen und zukünftigem Vermögen. Die Schäden können von kleinen Sachschäden, wie beispielsweise einem zersprungenen Display eines fremden Handys bis hin zu wirklich sehr teuren Personenschäden in Form von Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen reichen.

Daher sollte jeder eine leistungsstarke Privathaftpflicht besitzen mit einer möglichst hohen Deckungssumme. Die Versicherungssumme sollte meiner Meinung nach mindestens 15 Mio. Euro betragen.

Leistungen und Funktionen der privaten Haftpflichtversicherung

Deine Versicherung prüft Schadensansprüche, die gegen dich erhoben werden und wehrt natürlich auch unberechtigt gestellte Forderungen für dich ab. Wenn festgestellt wird, dass der Schadensanspruch berechtigt ist, wird die Forderung bis maximal zur Versicherungssumme beglichen. Vorsätzliche Handlungen sind hiervon allerdings ausgeschlossen.

Welche Schadensarten gibt es?

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden hier zwischen drei Arten.

Personenschäden sind alle Schäden, die durch Verletzungen,
Gesundheitsschädigungen oder dem Tod von Personen entstehen. Klassische Ersatzansprüche können in Form von Verdienstausfallzahlungen, Schmerzensgeld oder dauerhaften Renten- und Invaliditätsleistungen sein.

Bei den sogenannten Sachschäden wurde ein Gegenstand beschädigt oder zerstört. Hierbei werden meistens Reparaturen bezahlt oder Ersatzleistungen erbracht. Typischerweise wird der Zeitwert erstattet, hier gibt es aber auch bestimmte Voraussetzungen unter denen bestimmte Gesellschaften auch eine Neuwertentschädigung vornehmen. Der Zeitwert bestimmt den aktuellen Wert einer bestimmten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Bei Vermögensschäden unterscheidet man echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden sind die Folge eines Sach- oder/und Personenschadens, die eine negative Auswirkung auf das
Vermögen des Geschädigten zur Folge haben. Ein echter Vermögensschaden
entsteht nicht als Folge eines Person- und/oder Sachschadens.


Hier ein kleines Beispiel:

Mal angenommen du besitzt ein Auto und parkst dein Auto ab. Dabei stellst du dich etwas ungeschickt an und parkst die Zufahrt von deinem Nachbarn zu. Dieser kommt jetzt mit seinem eigenem Auto nicht aus seiner Zufahrt raus. Dadurch geht deinem Nachbarn nachweislich ein wichtiger Geschäftstermin durch „die Lappen“. Jetzt könnte dein Nachbar dich für den Ausfall verklagen. Das wäre ein klassisches Beispiel eines ECHTEN
Vermögensschaden.


Ein unechter Vermögensschaden dagegen ist, wie bereits erwähnt, eine
Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Ein einfaches Beispiel wäre hier eine geschädigte Person, die sich ihr Bein gebrochen hat und dadurch eine lange Zeit nicht arbeiten kann, daher macht sie ihren
Verdienstausfall bei dir geltend. Hier entsteht dir also ein zusätzlicher
Vermögensschaden, da Sie kein Geld verdienen konnte.

War es denn mit Absicht oder fahrlässig?

Solltest du unter Vorsatz handeln, also einen Schaden beabsichtigt herbeiführen, ist dieser nicht mitversichert. Wenn du fahrlässig handelst, dann übernimmt deine private Haftpflichtversicherung. Bitte beachte bei dem Abschluss einer solchen Versicherung, dass auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Der Begriff fahrlässig besagt, du hast lediglich deine Sorgfalt außer Acht gelassen, es war also nicht absehbar.

Wenn wir über grob fahrlässig reden dann bedeutet es, dass du die nötige Sorgfalt in erheblicher Weise außer Acht gelassen hast. Es wurde also nicht bedacht, was hätte offensichtlich einleuchten müssen. Ein gutes Beispiel ist hier das Rauchen an einer Tankstelle. Um einfache und grobe Fahrlässigkeit zu unterscheiden eine kleine Hilfe, um einen Anhaltspunkt zu haben – “Das kann jedem mal passieren!”- einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit „Sowas darf nicht passieren!“- grobe Fahrlässigkeit.

Wer ist denn alles mitversichert?

In der privaten Haftpflichtversicherung wird meist unterteilt in Familienversicherung oder Singletarife (mit oder ohne Kinder). Achte also genau, wie die Formulierung bei dir ist. Solltest du dir unsicher sein, dann frag unbedingt nach. In der Regel bist du als Single nur allein versichert. Im Familientarif sind in der Regel alle im Haushalt lebende Personen mitversichert.

Solltet Ihr erst frisch zusammen gezogen sein, dann informiere dich unten im Abschnitt Doppelversicherung. Bei mitversicherten Personen sind Schäden untereinander bei fast allen Anbietern ausgeschlossen. Achte darauf, dass deine Kinder in deiner Privathaftpflicht mitversichert sind. Bis zum Abschluss der Ausbildung oder eines Studiums ist das möglich, auch wenn sie dann nicht mehr zuhause wohnen. Sobald sie ihr eigenes Einkommen generieren oder selber heiraten, ist diese Möglichkeit ausgeschlossen und sie benötigen ihre eigene private Haftpflicht.

Bis zum Alter von sieben Jahren gelten Kinder als nicht schuldfähig. Der Gesetzgeber spricht hier von nicht deliktfähig. Eltern müssen daher für entstandene Schäden, die ihre Kinder verursachen nicht haften. Vielen ist es aber wichtig, dass gerade Schäden bei Nachbarn oder Freunden, die verursacht wurden, mitversichert sind. Wenn du also Kinder hast, die unter 7 Jahre alt sind, beachte die Klausel „Schäden durch deliktunfähige Kinder“. Hier nochmal eine Übersicht, wann Kinder noch bei den Eltern mitversichert sind und wann nicht:

Mitversichert:

  • erst Ausbildung oder erstes Studium (Bachelor und Master ohne
    Unterbrechung!)
  • Wartezeiten nach der Schulzeit bis zu einem Jahr
  • Studium direkt nach der Erstausbildung oder nach abgebrochener
    Ausbildung
  • Bundesfreiwilligendienst

Nicht mitversichert:

  • eigenes Einkommen
  • verheiratete Kinder
  • eine Lehre nach dem Studium
  • zweites Studium oder zweite Lehre
  • Referendarzeit
  • Berufs- und Zeitsoldaten

Selbstbeteiligung und Preis?

Eine gute Privathaftpflichtversicherung kostet zwischen 50-70€ im Jahr. Aus unserer Sicht unterscheiden sich die Prämien nur geringfügig, wenn du eine Selbstbeteiligung vereinbarst. Um wirklich auch nicht so kostenintensive Schäden abdecken zu können, empfehlen wir keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
Es gibt leider auch Gesellschaften, die versteckte Selbstbeteiligungen im
Kleingedruckten haben. Diese würden oft erst im Schadensfall von dir bemerkt werden, was dann sehr ärgerlich wäre.

Warum ein Wechsel oftmals sinnvoll ist!

Aufgrund der großen Konkurrenz der Gesellschaften untereinander und einer immer dynamischeren Welt mit neuen Technologien, beinhalten aktuelle Tarifgenerationen in der Regel mehr Leistung als ältere Tarife. Anbieter haben ihre Versicherungssummen erhöht und neue Leistungen aufgenommen. Ein Check, ob dein Produkt noch up to Date ist, zahlt sich oft doppelt aus. Du bekommst oft mehr Leistung zu geringeren Beiträgen. Um den Vertrag zu wechseln, musst du den alten Vertrag drei Monate vor der Hauptfälligkeit kündigen, natürlich erst wenn du dein neues Ersatzprodukt gefunden hast.

Weitere Punkte die deine private Haftpflicht enthalten kann!

Forderungsausfalldeckung

Wenn du selber der Geschädigte bist und Leistung zu erwarten hast aber der, der dir den Schaden verursacht hat selber keine Private Haftpflichtversicherung besitzt und anderweitig deinen dir entstandenen Schaden nicht bezahlen kann, dann springt deine eigene Versicherung für deinen entstandenen Schaden ein. Dies geht allerdings nur nur, wenn du vorab ein gerichtlichen Titel gegenüber dem Verursacher erwirkt hast und diesen an deine Versicherung abtrittst.

Berufliche und private Schlüssel

Nehmen wir an du besitzt wichtige Schlüssel oder Chipkarten von deinem Arbeitgeber oder deinem Vermieter und verlierst diese. Für die folgenden Kosten würde jetzt deine Versicherung aufkommen (z.B. Schließanlage tauschen, Schlüsselkaution) und dir den Schaden regulieren.

Gefälligkeitsschäden

Ein Gefälligkeitsschaden ist mal ganz schnell passiert. Angenommen du möchtest deinem besten Freund beim Umzug helfen und dabei beschädigst du den Fernseher, dann handelt es sich hierbei um einen Gefälligkeitsschade. Hast du diesen Punkt mit versichert, bezahlt den Schaden deine private Haftpflichtversicherung.


Gemietete und geliehene Sachen

Zu gemieteten und geliehenen Sachen zählen Schäden an und in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen. Auch geliehene Gegenstände, wie die Spiegelreflexkamera deines Nachbarn, die du für zwei Tage bekommen hast, ist mitversichert.

Doppelversicherung- was nun?

Solltest du mit deinem Partner erst frisch zusammengezogen sein und ihr besitzt beide eine eigene Privathaftpflichtversicherung, dann ist es oft sinnvoll diese zusammenzufassen. Es genügt ein Anschreiben an eure Versicherungen, in dem Ihr den Sachverhalt schildert und die Gesellschaften über eure Verträge inkl. Vetragsnummern informiert. Dann prüfen die Gesellschaften, welche die ältere (Abschlussdatum) ist. Diese hat dann Bestandsschutz. Die neuere Versicherung lässt dich dann mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag raus. Danach seid ihr beide über eine gemeinsame Privathaftpflicht versichert und spart dabei noch Beiträge.

Was gibt es noch für interessante Bausteine?

  • das Halten oder Hüten von kleinen, zahme Haustiere und Schäden, die daraus entstehen können (Hamster, Katze, Kaninchen, Meerschwein usw.) Achtung Hunde und Pferde benötigen eine gesonderte Versicherung!
  • das Halten von wilden Kleintiere (Spinnen, Schlangen)
  • Betankungsschäden bei geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen KFZ
  • Fahrräder, Ebikes sowie Pedelecs und daraus resultierende Schäden (Pedelecs: Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird der Antrieb durch einen Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. BEI 25 Kilometer pro Stunde schaltet sich der Motor ab. kein Führerschein notwendig/ E-Bikes: kein Pedaldruck notwendig. Durch Drehknopf oder Schalter am Lenker wird Elektroantrieb zugeschaltet. Maximal 500 Watt Motorleistung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind erlaubt. Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen sind erforderlich.)
  • Schäden durch Drohnen, Modellflugzeuge (hier wird in Gewicht unterschieden. Wenn du also begeisterter Drohnenflieger bist, pass auchauf das Gewicht auf. Hier wird oft mit 0,250kg, 0,500kg, 2,0kg, 5,0kg unterschieden) Als gewerblicher Nutzer benötigst du eine gesonderte Versicherung!

So das war es auch erst einmal zu unserem heutigen Thema zur privaten Haftpflichtversicherung. Wir haben dir die Grundlagen aufgezeigt, auf die du unbedingt vor dem Abschluss einer solchen achten solltest. Wenn du noch auf der Suche nach einer passenden Haftpflichtversicherung bist oder einfach überprüfen möchtest ob du für dich das richtige Produkt gewählt hast, dann kannst du gerne von uns kostenfrei beraten lassen.

Liebe Grüße

Euer André