André Preuß
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Rechtsschutzversicherung | Alle Infos von A-Z

Hier geht’s zum Youtube Video

Wir wollen unser Leben möglichst sorgenfrei leben und trotzdem kann man nicht jedem Streit aus dem Wege gehen. Genau dafür lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung.

Sie hilft dir, dein Recht durchzusetzen und bietet Schutz vor hohen Kosten.

Welche Kosten werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für:

  • Anwaltskosten der Gegenpartei
  • Gutachten
  • Sachverständigenkosten
  • Auslagen der Zeugen
  • Mediationskosten
  • Darlehen für Strafkaution
  • Abwehr unberechtigter Rechtsansprüche

Welche Bausteine können versichert werden?

Private Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung hilft dir unberechtigte Ansprüche gegen dich abzuwehren und berechtige Ansprüche für dich einzufordern. Außerdem kann sie dir auch in den Bereichen des Erbrechts, Unterhaltszahlungen und Sorgerecht helfen.

Bei den letzten drei genannten Dingen solltest Du genau aufpassen ob dies bei dir mitversichert ist. Dies muss in der Regel gesondert vereinbart werden.

Berufliche Rechtsschutzversicherung

Der Baustein “Beruf” bietet dir Schutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten. Beispiele hierfür sind:

  • Abmahnungen
  • Kündigung
  • Arbeitszeugnisse
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • fehlende Gehaltszahlungen

Beachte bitte bei diesem Baustein, dass du den beruflichen Teil nur in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung abschließen kannst. Der Grund dafür liegt in der Wechselwirkung dieser beiden Bausteine. Ein Versicherungsfall kann nämlich auch aus dem privaten Bereich heraus entstehen.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung

Der dritte Baustein ist die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung.

Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden – handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit?

Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden. Doch was löst nun so einen Versicherungsfall aus? Nachfolgend findest du ein Paar Beispiele:

  • Kündigung des Mieters wegen Eigenbedarf
  • Mietminderung wegen Mängel
  • Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Streitigkeiten mit dem Nachbarn

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Bei rechtlichen Auseinander­setzung­en und Unfällen im Straßen­verkehr besteht immer das Risiko, dass der Schuldige nicht mit den entstandenen Kosten belastet wird. Oft bleibt die Schuldfrage ungeklärt, da sich die Beteiligten langwierige Rechtsstreitigkeiten privat nicht leisten können. Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf und sichert dich vor unberechtigten For­der­ungen ab. Versichert sind alle Fälle, bei denen ein Ver­kehrs­teilneh­mer wegen eines Unfalls oder eines Vergehens gegen die Straßen­verkehrs­ordnung mit finanziellen Forderungen belastet wird.

Für den Fall, dass du Kinder hast, sind diese grundsätzlich mit versichert. Volljährige Kinder hingegen sind lediglich bis maximal zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange Sie noch nicht verheiratet sind oder noch keiner Berufstätigkeit nachgehen.

Weitere Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Beispiele für Vertragsstreitigkeiten

  • Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen
  • Streitigkeiten aus Darlehensverträgen
  • Streitigkeiten mit dem Handy-Provider wegen der Rechnung

Steuer-Rechtsschutz vor Gericht

Bei der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. Für den regelmäßig notwendigen vorausgehenden Einspruch besteht ebenso wenig Versicherungsschutz wie für eine Klage vor einem ausländischen Gericht.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Auch hier besteht nur Versicherungsschutz für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Anbei ein Beispiel für die Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung.

  • Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung
  • die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt
  • das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet
  • dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des Grades der Behinderung nicht anerkannt

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.

Straf-Rechtsschutz

Die Verteidigung in Strafverfahren ist nur eingeschränkt versichert. Hier wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden.

Im Rahmen dieser Leistungsart kommt es entscheidend auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden erhoben wird. Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer zahlt während des Verfahrens die anfallenden Gebühren und Vorschüsse.

Wird der Versicherungsnehmer dann jedoch z.B. wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet, alles an den Versicherer zurückzuzahlen.

Eine Nötigung im Straßenverkehr (typisch ist das Drängeln auf der Autobahn mit dichtem Auffahren) gilt dabei als verkehrsrechtliches Vergehen, auch wenn eine Nötigung auch außerhalb des Straßenverkehrs begangen werden kann.

Eine nach einem verkehrsrechtlichen Vergehen folgende Beleidigung wäre dagegen eine eigene Straftat, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht und deshalb ausgeschlossen wird. Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für Vergehen Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur vorsätzlich ausgeübt werden kann, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Entscheidung. Wird beispielsweise das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt, besteht trotzdem kein Versicherungsschutz.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist von den Versicherungen konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Die Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:

  • spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
  • gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangene Taten Rechtsschutz. Beispiele hierfür sind:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Rotlichtverstoß
  • Lärmbelästigung
  • Gurtpflicht

Beachte aber, dass Halte- und Parkverstöße grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Beratungsrechtsschutz

Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen.

Rechtsschutz für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit besteht regelmäßig nicht. Häufig entfällt auch Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung, wenn der Anwalt weiter tätig wird.

Beispiele sind:

  • Trennung/Ehescheidung
  • Geburt eines Kindes
  • Tod eines Verwandten

Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener Änderung der Rechtslage nicht versichert. Genauso wenig besteht Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament ändern darf. Es muss also zunächst der Todesfall abgewartet werden.

Opfer-Rechtsschutz

Hier besteht Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet.

Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zur Bestrafung des Täters beitragen.

Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wiedergutzumachen. Auch die Kosten des Verletztenbeistands werden übernommen.

Rechtsschutz in Ehesachen

Versichert ist das Wahren der rechtlichen Interessen z.B. wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. In der Regel besteht hierbei eine Wartezeit von 3 Jahren.

Wartezeiten

Auch in einer Rechtsschutzversicherung bestehen unter anderem Wartezeiten. Hast du jedoch eine Vorversicherung werden dir in der Regel die Wartezeiten bei deinem neuen Versicherer erlassen.

3 monatige Wartezeit:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialrecht
  • Vertragsrecht
  • Mietrecht

Keine Wartezeiten:

  • Strafrechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Standes- und Disziplinarrechtsschutz

Ausgenommenen von der Wartezeit ist der Leistungsbaustein Verkehr. Hier sagen die Versicherer das man einen Unfall nicht vorhersehen kann. Somit hast du ab Tag eins im Bereich Verkehr Schutz.

Selbstbeteiligung

Achte bei der Auswahl deiner Rechtsschutzversicherung immer auch auf die Selbstbeteiligung. Diese sollte unserer Meinung nach nicht höher als 150€ betragen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, jedoch nicht die oberste Priorität einnehmen sollte.

Sollte für dich das Thema noch weitere ungeklärte Fragen aufwerfen oder möchtest du mit uns deine individuelle Situation besprechen, dann nutz gerne dazu unsere kostenlose Onlineberatung.

Liebe Grüße

Euer André