Wirst du krank bist du blank. Stimmt das?

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung, die du haben musst. Sie ist nämlich eine gesetzliche Pflichtversicherung. Das bedeutet wiederum, dass die gesetzliche Krankenversicherung dich immer versichern muss, egal wie krank du bist. In Deutschland bieten dir alle gesetzlichen Krankenkassen eine garantierte Mindestleistung, die sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) richtet.

Ihre Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ihre Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher zu stellen. Die zu erbringenden Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und von jedem einsehbar. Die gesetzliche Krankenkasse handelt aber immer nur nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Wenn du Zusatzleistungen wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden, Einbettzimmer etc. wünschst, muss man diese über eine private Krankenzusatzversicherung absichern.

Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Grundsätzlich sind die Mindestleistungen in der gesetzlichen Krankenkasse überall gleich. Es kommt immer auf deine persönlichen Bedürfnisse an.

Der normale Beitragssatz beträgt 14,6% deines Bruttoeinkommens, jedoch maximal bis zu der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen. Diese liegt im Jahr 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 56.250 Euro. Dazu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Dieser bewegt sich zwischen 0,00% und 2,70%. Der Zusatzbeitrag wird seit 2019 zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Bei der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) handelt es sich um eine Berechnungsgrenze. Diese liegt 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 56.250 Euro. Nachfolgend findest du Berechnungsbeispiele ohne Berücksichtigung des Zusatzbeitrags.

Beispiel 1:

Jahresbruttoeinkommen: 30.000 Euro

Krankenversicherungsbeitrag (jährlich): 4380 Euro

Beispiel 2:

Jahresbruttoeinkommen: 56.250 Euro

Krankenversicherungsbeitrag (jährlich): 8213 Euro

Beispiel 3:

Jahresbruttoeinkommen: 100.000 Euro

Krankenversicherungsbeitrag (jährlich): 8213 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt bundesweit und wird jährlich an die steigenden Löhne angepasst.

Beamte, Selbstständige, Studenten und Freiberufliche können ohne weitere Vorraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln.

Möchtest du von einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis in die private Krankenversicherung wechseln, ist dies nur möglich, wenn dein regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2020 bei 62.550 Euro.

Um deine gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können, musst du schon mindestens 18 Monate in deiner bisherigen Krankenkasse versichert sein. Die Kündigungsfrist beträgt hier 2 volle Monate zum Monatsende. Wichtig dabei zu beachten ist: Solltest du während der 18 Monate deinen Arbeitgeber wechseln, beginnt der Zeitraum erneut zu zählen. Bei einem Wechsel ist unbedingt zu beachten, dass du die Kündigungsbestätigung deiner alten Krankenkasse unverzüglich an deine neue Kasse schicken musst. Erst dann erhältst du deine Versicherungsbestätigung, die du wiederum an deine alte Krankenkasse übersendest. Sollten diese Schritte nicht eingehalten werden, bleibst du einfach bei deiner alten Krankenkasse versichert. Da du in Deutschland verpflichtet bist eine Krankenversicherung zu besitzen, muss deine alte Kranenkasse dich weiterhin versichern.

Beispiel Berechnung Beitrag

monatliches Bruttoeinkommen:

3.500,00 Euro

jährliches Bruttoeinkommen:

42.000,00 Euro

Berechnungsgrundlage:

42.000,00 Euro

Davon 14,6%

6.132,00 Euro

monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung:

511 Euro

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird noch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag.