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Clever steuern sparen im Alter.
Deutschland hat ein Rentenproblem. Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht mehr ausreichen um den Lebensstandard zu sichern. Daher ist es für dich unabdingbar privat vorzusorgen. Hierbei gibt es mehrere Lösungsansätze. Möchtest du zum Beispiel im Rentenbezug Steuern auf deiner Zusatzrente sparen, ist die private Vorsorge für dich die richtige Wahl.
Generell muss jeder privat vorsorgen, da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird um seinen Lebensstandard im Alter zu sichern.
Pauschal kann man das nicht bestimmen. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle. Diese sind zum Beispiel: dein Alter, Einkommen, Ziel und deine persönliche Risikobereitschaft. Was am besten zu dir passt finden wir im persönlichen Beratungsgespräch raus.
Auch hier kann man das nicht pauschalisieren. Hierbei spielt dein Alter eine wichtige Rolle. Ein heute 20 jähriger sollte versuchen 15% seines Nettoeinkommens zu sparen. Bist du hingegen schon 35 Jahre oder älter, empfehlen wir mindestens 25% deines Nettoeinkommens für die Altersvorsorge anzusparen.
• Fondsdepot
• klassische Rentenversicherung
• fondsgebundene Rentenversicherung
Definitiv NEIN! Generell unterscheiden sich die Anbieter hauptsächlich in der Kostenstruktur, den Wertsicherungsmechanismen, dem Garantieniveau und den angebotenen Fonds. Bei der privaten Altersvorsorge gibt es über 200 verschiedene Kombinationsmöglichkeiten. Welche am Besten zu dir passt, können wir in einem auf dich zugeschnittenen Beratungsgespräch prüfen.
Die private Altersvorsorge kannst du in der Ansparphase nicht steuerlich absetzen. Dafür nutzt du aber den Steuervorteil in der Auszahlungsphase.
Ausnahme:
Eine Ausnahme bilden hier jedoch die Vorsorgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Hier können die Beiträge im Rahmen “andere Vorsorgeaufwendungen” abgesetzt werden, jedoch nur solange der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Die Mindestlaufzeit muss hier aber 12 Jahre betragen. Die gezahlten Beiträge zu einer Altersvorsorge mit Kapitalwahlrecht sind seit 2004 nur noch zu 88% steuerlich ansetzbar. Hattest du dich damals für eine Vorsorge ohne Kapitalwahlrecht entschieden, sind diese zu 100% absetzbar.
Hier muss du grundsätzlich unterscheiden ob du deinen Vorsorgevertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen hast oder danach.
Versteuerung vor dem 01.01.2005
Bei Verträgen vor 2005 ist die Kapitalauszahlung unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Diese sind:
• Die Summe wird auf einmal ausgezahlt
• Sie haben den Erstbeitrag bis zum 31.03.2005 bezahlt
• Du hast mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt
• Die Todesfallleistung entspricht mindestens 60% der Beitragszahlungen
Beachte jedoch, dass die monatliche Rente mit dem Ertragsanteil versteuert werden muss (§22 EStG)
Versteuerung Rente ab dem 01.01.2005
Sofern du dich für eine monatliche Rente entscheidest, versteuerst du deine Rente nach dem Ertragsanteil. Wenn du ab dem 67. Lebensjahr deine Rente beziehst, zahlst du lediglich auf 17% deiner privaten Rente Steuern.
Versteuerung Kapitalauszahlung nach dem 01.01.2005
Von Kapitalleistungen aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages (z. B. nach einer Kündigung) gezahlt werden, sind nur die in der Versicherungsleistung enthaltenen Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Einkommensteuergesetz (EStG)) zu versteuern. Wird die Versicherungsleistung im Erlebensfall oder bei Rückkauf:
• nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss gezahlt, gilt nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der für sie gezahlten Beitragssumme als Ertrag, wobei der Unterschiedsbetrag bei Verträgen mit ausschließlich Investmenterträgen vorab um 15 % der Gesamterträge gemindert wird.
• vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen oder vor Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss gezahlt, gilt der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der für Sie gezahlten Beitragssumme als Ertrag.
Person:
Mann, 40 Jahre, Rentenversicherung (ausschließlich Erträge aus Investmentanteilen), Monatsbeitrag 250€, Auszahlung mit Alter 65, Steuersatz 40%
Versteuerung:
Eingezahlte Beiträge: 30.000€
Ertrag: 70.000€
Ablaufleistung vor Besteuerung: 100.000€
Ertrag 70.000€
Teilfreistellung auf Ertrag (15%) 10.500€
Ertrag nach Teilfreistellung 59.500€
davon steuerpflichtiger Anteil 50% 29.750€
darauf Steuersatz 40% 11.900€
Effektiv fallen auf die Auszahlung von 100.000€ insgesamt lediglich 11.900€ Steuern an.
Person:
Mann, 40 Jahre, Rentenversicherung (ausschließlich Erträge aus Investmentanteilen), Monatsbeitrag 250€, Verrentung mit Alter 65, Steuersatz 40%
monatliche Rente: 900€
Ertragsanteil: 18%
zu versteuernde Rente: 162€
Steuerlast: 65€
Effektiv fallen auf die monatliche Rente eine Steuerlast von gerade mal rund 65€ an.
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