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War Doof – merkst du selbst
Gleich nach der Krankenversicherung ist die private Haftpflichtversicherung einer der wichtigsten Versicherungen die du brauchst. Sie ist keine gesetzliche Pflicht aber ein MUSS. Die private Haftpflicht schützt dich, wenn es einmal doof gelaufen ist. Sie schützt dich wenn du aus Versehen eine andere Person verletzt oder fremde Gegenstände beschädigt hast. Solche Missgeschicke können schnell mal passieren.
Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schwups ist es passiert. Du hast gerade einen großen Schaden verursacht. Doch wie viel musst du denn nun bezahlen? In Deutschland regelt das der Paragraph 823 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Du haftest also für Schäden, die du gegenüber Dritten verursachst in unbegrenzter Höhe mit deinem jetzigen und zukünftigen Vermögen.
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Die private Haftpflicht leistet bei grobe Fahrlässigkeit nur wenn es explizit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen erwähnt wird. Handlungen die du vorsätzlich begehst, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Also achte in deinem Tarif darauf, dass du unbedingt grobe Fahrlässigkeit versichert hast.
Das kommt ganz darauf an, welches Tarifmodell du zu Beginn gewählt hast. Sofern du einen Single Tarif hast, musst du deinen Partner und deine Kinder noch nachträglich in deine private Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen.
Du verlierst deinen Arbeitsschlüssel. Aufgrund dessen muss die komplette Schließanlage bei dir auf Arbeit ausgewechselt werden. Hierbei werden dir durch deinen Arbeitgeber 15.000 Euro in Rechnung gestellt. Du meldest den Schaden deiner Versicherung und deine Gesellschaft reguliert den Schaden gemäß den geltenden Bedingungen.
Beim überqueren der Straße wirst du durch ein Auto angefahren. Aufgrund nicht gezahlter KFZ-Haftpflichtbeiträge ist der Fahrer des Autos ohne Versicherungsschutz und er hat kein Geld um dir dein Schmerzensgeld zu zahlen. Deine Versicherung übernimmt für dich den Schaden und nimmt den Fahrer dafür in Regress. Hierbei musst du aber beachten, dass zuvor ein Vollstreckungsbescheid und ein richterliches Urteil über die Höhe des Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher bestehen muss.
Als du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, übersiehst du einen Fußgänger beim überqueren des Zebrastreifens. Ihr kollidiert und der Fußgänger schlägt mit seinem Kopf auf den Fußboden. Später stellt sich heraus, dass dieser jetzt querschnittsgelähmt ist. Da er sich auf dem Weg zur Arbeit befand fordert die Berufsgenossenschaft nun von dir die monatlichen Pflege- und Behandlungskosten in Höhe von insgesamt 8,1 Millionen Euro. Gemäß den Bedingungen reguliert deine private Haftpflichtversicherung den Schaden in Höhe von 8,1 Millionen Euro.
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