Riester Rente – lohnt sich das?

Riester rente

Riester

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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland, die es erst seit 2002 gibt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.

Ihre Fragen zur Riester Rente

Ihre Fragen zur Riester Rente

Riestern darf grundsätzlich jeder, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Dazu gehören Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit und Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. 

Bei Eheleuten gibt es eine Ausnahme. Hier dürfen beide riestern, sofern ein Ehepartner direkten Anspruch auf die Förderung hat.

Des Weiteren dürfen auch Azubis, Erziehende, Bezieher von ALG I & II, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten riestern auch wenn Sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Neben der steuerlichen Förderung gibt es auch noch Zulagen, die gezahlt werden. Diese sind:

Grundzulage: 175 Euro pro Jahr

Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren): 185 Euro pro Jahr

Kinderzulage (Kind nach 2008 geboren): 300 Euro pro Jahr

Zulage für junge Sparer (unter 25 Jahre): 200 Euro einmalig

Um die volle Förderung für deinen Riestervertrag zu erhalten musst du mindestens 4% deines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen einzahlen. Ein Rechenbeispiel findest du unter dem Punkt Beispiele.

Ja einen Mindestbeitrag gibt es für deine Riester tatsächlich. Dieser wird auch Sockelbeitrag genannt und liegt bei 60 Euro jährlich.

Nicht in jedem Fall. Die geleisteten Beiträge samt Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Erläuterungsteil zum Bescheid über die Einkommensteuer die Bemerkung „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (§ 10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“

Oder simpel: wenn dein Zulagenanspruch höher als die Steuer ist, die du einsparen würdest, entfällt der Steuervorteil.

In der Regel nicht, da wir zum Beginn eines jeden Riestervertrages einen Dauerzulagenantrag stellen.

Deine Riesterrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Somit zahlst du auf deine Riesterrente den normalen Einkommenssteuersatz, den du als Renter hast. Weitere Sozialversicherungen fallen in der Regel bei deiner Riesterrente nicht mehr an.

Bei deiner Riester kannst du zum gesetzlichen Rentenbeginn dir 30% des Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Den Rest musst du verrenten. Die Rente die daraus gebildet wird, wird dir lebenslänglich gezahlt.

Eine komplette Kapitalentnahme ist nur möglich, wenn du dir eine Immobilie kaufst, die du selber bewohnst. Hierbei entsteht dir aber ein steuerlicher Nachteil, der vorher unbedingt geprüft werden muss.

Beispiele Riesterförderung

Person:

Frau, 32 Jahre alt, 2 Kinder nach 2008 geboren, 30.000 Euro Vorjahresbruttoeinkommen

Berechnung:

30.000 Euro davon 4% = 1200 Euro

hievon werden nun die Zulagen abgezogen

– 175 Euro Grundzulage

– 300 Euro für das 1. Kind

– 300 Euro für das zweite Kind

= 425 Euro Eigenbetrag pro Jahr

In diesem Fall muss die junge Frau im Monat rund 36 Euro in die Hand nehmen um zusätzlich 775 Euro jährlich an Förderung zu erhalten. Ein Steuervorteil würde bei dieser Kombination jedoch aufgrund der Günstigerprüfung entfallen.